„Ich kann doch nix dafür …“
… das ist die uns allen bekannte kindliche Formulierung für das Argument, auf welches sich Juristen berufen, wenn sie für ihren Mandanten Schuldunfähigkeit einwenden: Grundsätz-lich haftet der Handelnde in unserer Rechtsordnung nur dann, wenn er sich schuldhaft, also vorwerfbar verhält. Verschulden ist Voraussetzung dafür, dass der Mensch für sein Handeln haftet. Jedoch können die Folgen weiterlesen…